Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
heerbann m.
heerbann , m. 1 1) aufgebot der waffenfähigen freien in einem bezirk eigentlich zu allen öffentlichen angelegenheiten, später besonders nur zum kriegsdienste, mittellat. heribannus, mhd. herban ( wb. 1, 86 b ); vgl. über das wort und seine entwickelung rechtsalt. 295 ff. nhd. nur noch bücherwort: in der zweiten periode, wie der lehndienst den heerbann verdrungen hatte. Möser osn. gesch. 1, 37 ; sie folgen alle dem heerbann des gewaltig herrschenden Burgund und wollen Orleans bezwingen. Schiller jungfrau prolog 3 . sc.; in alterthümelnder form: sie folgten, wenn der heribann ergieng, dem reichs…