Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Hebeapparate
Hebeapparate ( Hebemaschinen, Hebezeuge ), mechanische Vorrichtungen zum Transport von Lasten in vertikaler, oft auch in vertikaler und horizontaler Richtung. H. wurden bereits im Altertum benutzt und sind heutzutage durch Anwendung von Dampf- und Wasserkraft sowie der Elektrizität als Betriebskraft hoch entwickelt. Die wichtigsten Formen sind: Hebeladen, Flaschenzüge, Haspel, Winden, Auszüge, Fördermaschinen, Krane und Elevatoren. Vgl. Ernst , Die Hebezeuge (4. Aufl., Berl. 1903, 3 Bde.); Breslauer , Kraft- und Hebemaschinen (Leipz. 1900); Pohlhausen , Berechnung, Konstruktion und Ausführung …