Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
handfertig adj. und adv.
handfertig , adj. und adv. behend mit der hand, schnell in einer mit der hand zu vollbringenden arbeit ( nach fertig 10, b theil 3, 1551): handfertig, promtus manu, fortis Stieler 406 ; schreiber der aufmerkende und der handtfertig sei. Kirchhof milit. discipl. 231 ; dasz sich ein urtheil .. nicht so schnell und handfertig fällen läszt. Tieck Cerv. 1, 348 . von einer schläge gebenden frau: über die handfertige wehrhafte frau würde er spotten; denn eine frau kann weder schimpfen noch schlagen. Lessing 7, 253 . — Mundartlich, in Ostfriesland, bedeutet handfertig, handfærig auch was sich in die h…