Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Halbbrüderschaft
Halbbrüderschaft ( Wahlbrüderschaft ), der namentlich bei Serben, Morlaken, Albanesen etc. übliche kirchlich geweihte Freundschaftsbund zwischen zwei Leuten gleichen Geschlechts, die in keiner Verwandtschaft stehen und sich zu Brüdern oder Schwestern auserkoren haben. Bei Serben und Morlaken kommt solche Verbrüderung auch mit Tieren und Pflanzen, ja mit geisterhaften Wesen (Wilas etc.) vor, und es finden sich hier dem Totemismus der Indianer (s. Totem ) nahe verwandte Anschauungen. Die H. ist für das Leben unlösbar, verpflichtet in weit höherm Grad als Blutsverwandtschaft zu gegenseitiger Hilf…