Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
hängebank f.
hängebank , f. 1 1) die beiden langen hölzer des obersten geviers eines treibschachtes, über welchen die kübel ein- und ausgehängt werden. Jacobsson 2, 210 a ; daher auch allgemeiner mündung eines schachtes. Gätschmann 40 . wenn etwas aus der grube ist, so heiszt es, es ist über die hengebank. min. lex. 293 a ; wird jemand das eigenthum an einer zeche streitig gemacht, so kann ihm doch das erz nicht mehr entzogen werden, was allebereit über die hengebank und also zu tage ausgefördert. das.; weil aber die ordnung den gewerken zuerkent, da sie in andern zechen one gfar ertz hawen, so es uber die…