Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Hängebahn
Hängebahn ( Schwebe - oder Luftbahn ; hierzu Tafel »Hängebahn: Schwebebahn Barmen-Elberfeld-Vohwinkel«), eine Bahn, deren Wagenkasten an den Radgestellen hängen, also sich unter der Bahn befinden (s. die Textfiguren 1–4, S. 772). Während die gewöhnlichen Standbahnen immer (mindestens) zweier Schienen bedürfen, damit die Fahrzeuge nicht umfallen, können die Hängebahnen sowohl zwei als einschienig sein, da ihre Fahrzeuge wohl etwas schwanken, jedoch nicht umfallen können. Sie sind bisher vorwiegend als einschienige Förderbahnen für Rohgüter (Steine, Erze, Kohlen, Erden etc.), zum Transport von d…