Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Gutsherrschaft F.
Gutsherrschaft, F. ›geschlossener in Ei- genwirtschaft durch Tagelöhner bewirt- schafteter Großgrundbesitz Ostmitteleuro- pas in welchem der Eigentümer meist auch die unteren hoheitlichen Funktionen (Gerichtsbarkeit und Polizei) ausübt‹, 1790, s. Gut, Herrschaft