Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
güterrecht n.
güterrecht , n. , recht, das von den besitztümern handelt, namentlich der ehegatten: in beziehung auf das güterrecht der eheleute entwickelte sich von den instituten ... ein theil mehr durch die gesetzgebung, ein theil mehr durch die theorie Eichhorn dtsche staats- u. rechtsgesch. (1823) 4, 506 ; wie steht es denn hier im Kooge mit den ehelichen güterrechten? Storm s. w. 7, 205 . —