Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Güterabschätzung
Güterabschätzung ( Taxation, Anschlag, Wertanschlag, Bonitierung ), die Wertschätzung von Landgütern oder einzelnen Grundstücken durch Privatpersonen, durch Kommissionen oder durch amtlich bestellte Taxatoren ( Boniteure ), die nach besondern Instruktionen vorzugehen haben. Die G. nimmt ihren Ausgangspunkt von der Ermittelung der Roherträge und der Produktionskosten, um danach für bestimmte Fälle Reinertrag und Wert von Landgütern oder einzelner Teile derselben zu schätzen. Unter Reinertrag wird jedoch im praktischen Leben, je nach der Stellung des Bezugsberechtigten zur landtwirtschaftlichen …