Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
günstiglich adv.
günstiglich , adv. , vereinzelt auch adj.; von günstig, durch dessen adverbialen gebrauch es im lauf des 17. jh. abgelöst wird ( s. d. B), aber zuweilen auch im 18. jh. noch belegt. — die bedeutung bleibt fast ganz auf den bereich von günstig B 1 beschränkt: günstiglich favorabiliter Calepinus XI ling. (1598) 551 a ; freundlich, günstiglich, mit liebe amanter Decimator thes. (1608) 75 a ; günstiglich benevole Steinbach dtsch. wb. 1, 620 : bürgerliche gesetze, die kommen günstiglich zu hülff den armen weisen J. Barth weiberspiegel (1565) n 6 b ; ist auch mein sin, gemüedt und hertz euch günstig…