Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
grundhörig adj.
grundhörig , adj. , mit dem vom grundherrn verliehenen boden rechtlich verbunden ( s. u. ): niederholz ... afterschlag ... ( verblieben ) den grundhörigen bauern Bernhardt gesch. d. waldeig. 1, 97 ; gr. kann der städtische plebejer ... überhaupt nicht gewesen sein Conrad hwb. d. staatswiss. 3 1, 149; die inhaber der grundhörigen bauernhöfe Wimmer gesch. d. dtsch. bodens; substantiviert ( vgl. grundholde): er ist für seine person unabhängig, nicht nur von allen seinen dienern und grundhörigen, sondern auch von benachbarten gleich freyen v . Haller rest. d. staatswiss. 2, 54 ; die grund- und sch…