Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
groszbürger m.
groszbürger , m. : das kleine bürgerrecht wird auf ebenmässige weise wie das grosse gewonnen, nur allein dasz die so es gewinnen, so viel geldes der wette nicht als die grosz-bürger abgeben müssen G. R. Curicke d. stadt Danzig hist. beschr. (1688) 132 b ; ' in kleinen städten haus- und grundbesitzer ' Frischbier 1, 255 b ; ' zur zeit des ordens erhielten ansiedler in städten häuser mit baugerechtigkeit und den ehrentitel groszbürger' ib. mit nachweisen; städte, wo ein gelehrter nichts gilt, weil er nicht officiant, nicht kaufmann und nicht groszbürger ist J. T. Hermes meine .. geschichte 2, 13…