Hauptquelle · Rheinisches Wb.
gratschen II
gratschen II -a- schw.: 1. ein unangenehmes, knirschendes, für zarte Nerven unerträgliches Geräusch verursachen, etwa im Schlaf mit den Zähnen knirschen, auf ein Sandkörnchen im Brot beissen, einen Knochen durchsägen, beim Sägen einen Nagel treffen, ein im Türsockel sitzendes Steinchen über den Steinboden schleifen; mit nervenerregendem Geräusch über etwas schaben, schieben, rutschen; meist et gratscht NPrüm , Köln , Sieg-Ägid . — 2. übertr. a. kratzend schreiben, kritzeln, unleserlich schr. Mörs-Neuk Utfort . — b. unordentlich reden Nfrk (o. O.). S. kratschen. — Dieselben Abl. wie bei gratsch…