Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
grashuhn n.
grashuhn , n. 1) in älterer sprache ein als dienstleistung an die herrschaft zu entrichtendes huhn. die bezeichnung kann auf die jahreszeit, in der die abgabe fällig wird, also das frühjahr ( vgl. gras I E 1 und gras- kompositionstypen 5) hindeuten; vgl. Unger-Khull steir. 303 b ; in den meisten fällen aber handelt es sich um ein zinshuhn, das für das recht der grasnutzung zu entrichten ist; vgl. Frisch t.-lat. (1741) 367 b ; Zincke allg. öcon. lex. (1744) 981 ; Campe 2 (1808) 443 a : iczlich erbe das gibt alle jar ein grasshuhn (1472) in: dt. rechtswb. 4, 1074; wo aber die gräserey vergönnet …