Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gossenrecht n.
-recht , n. : das gossenrecht ist in Göttingen ein uraltes herkommen, welches von den studirenden auf das genaueste beobachtet wird und dessen verletzung fast unfehlbar ... ein duell nach sich zieht. vermöge desselben kann derjenige, welcher auf den trottoirs ... die gosse zu seiner linken hat, verlangen, dasz die begegnenden ihm ausweichen (1835) A. Jäger Felix Schnabels universitätsjahre 449 Bierbaum; ja diese brauchten dem hagestolze nicht einmal aus dem wege zu gehen, und käme er ihnen in Göttingen entgegen, und hätte das gossenrecht J. Weitzel verm. schr. (1820) 1, 151 ; das nennt man das…