Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
gnade
gnade
- absolut: ›unverdiente, unerwartete, rettende, helfende Zuwendung des liebenden Gottes zum Menschen, welche die Gottesnähe und damit die Versöhnung des Menschen mit Gott zum Ziele hat‹. Sie ist Haltung
- ›sich am Menschen vollziehender Wille, gnädiges Wirken Gottes‹.
- im Unterschied zu 1 und 2 eher für: ›einzelne (individuell) zuerkannte Gnadengabe als Resultat der Liebe Gottes; besondere Gunsterweisung, Hilfe, Beistand und Unterstützung Gottes in einer bestimmten
- ›Sündenvergebung durch Gott‹.
- in Verbindung mit Maria und den auf Maria bezogenen Attributen: ›Gunst, helfende Unterstützung, Fürbitte für den Sünder‹; in besonderer Weise phrasematisch: vol der gnaden, gnaden vol / reich (letzter
- ›Begabung, auszeichnende Eigenschaft, besondere Fähigkeit einer Person zu etw., Kompetenz zu etw.‹; anschließbar an 2 und 3.
- ›Ablaß, Nachlaß oder Erlaß der Sündenschuld und Sündenstrafen durch die Kirche auf Grund der Erfüllung vorgeschriebener, darunter vor allem finanzieller Voraussetzungen‹; als Metonymie: ›Kasten, in de
- nach dem lat. Phrasem gratias agere: gnade machen / sagen / senden / tun ›Dank sagen‹.
- säkularisiert: ›Wohlwollen, Freundlichkeit, Gunst, Achtung von Menschen gegenüber Menschen; Zugeneigtheit einer zumeist höhergestellten bzw. höherbewerteten Person zu einer anderen‹; als Metonymie gen
- ›Gabe, die eine höhergestellte Person aufgrund einer wohlwollenden Gesinnung an einen in der Hierarchie Niedrigeren verteilt‹; speziell: ›Vergünstigung; Recht, Privileg, Erlaubnis‹.
- weltlich allg.: ›Erbarmen (gegenüber Leid und Not), Schonung (gegenüber dem im Kampf Unterlegenen); Sanftmut‹; speziell: ›Nachlaß der Abgaben für in Not geratene Untertanen‹.
- nach einer strafbaren Handlung im rechtlichen Sinne: ›Erbarmen, Milde bei der Festlegung einer Strafe für einen Straftäter nach dem Prinzip der Billigkeit (im Gegensatz zum strengen Recht) bzw. Milde
- ›Belieben, Willkür, Gutwilligkeit, Ermessen, Billigkeit‹; im Recht: ›nach Gutdünken und eigenem Ermessen auferlegte Strafe‹; am ehesten hier anschließbar: ›Gewalt, Herrschaft‹.
- im Minnedienst: ›Erhörung, zurückgegebene Zuneigung, Liebe‹.
- ›Ruhe; Frieden (im Gegensatz zu Tumult und Aufruhr)‹.
- aus der Bitte um Hilfe und Gunst entstandene ehrenerweisende Anrede mit Tendenz zur Höflichkeitsfloskel (teilweise als Einleitung einer Rede), vom Sprecher oft untertänig bittend, manchmal dankend geä
- als Teil einer Begrüßungs- und Segensformel; anschließbar an 16.
- als Demuts- bzw. Legitimationsformel: von gottes gnaden.
- ›Andacht in der Oktave des Fronleichnamsfestes‹; ütr.: ›die gesamte Festzeit‹.
- ›Grazie, Anmut‹.