Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewerbsjugend f.
gewerbsjugend , f. : lehrlingen, die ... sich tadel- und vorwurfsfrei geführt ... haben, würden von der innung kleine belohnungen auszusetzen sein. denn diese massregel namentlich würde zur nachahmung anfeuern, und das bei der heranwachsenden gewerbs-jugend noch allzusehr schlummernde ehrgefühl wecken und anregen. Berndt geist d. gewerbeordnung (1846) 28 .