Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Gewerbegerichte
Gewerbegerichte sind besondere gesetzlich organisierte Gerichte zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen gewerblichen Arbeitgebern und ihren Arbeitern aus dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag über die daraus erwachsenen Forderungen und Verbindlichkeiten, während die präventiv wirkenden Einigungsämter (s. d.) es mit der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten über Änderungen des bisherigen Arbeitsvertrags und seiner Bedingungen zu tun haben. Für jene Streitsachen genügen die gewöhnlichen ordentlichen Gerichte mit gelehrten Berufsrichtern nicht. Sie bedürfen vielmehr der Entscheidung du…