Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewerbegenosse m.
gewerbe- , gewerbsgenosse , m. , vgl. das ältere zunftgenosse: handelt einmahl ein meister gegen diese stillschweigende übereinkunft, so wird diesz unter seinen nachbarn und gewerbsgenossen für ein sehr gehässiges verfahren angesehen. Garve verdeutschg. des Adam Smith (118) 1, 122 ( among his neighbours and equals ); und der fabrikant, welcher die fabrikate seines gewerbsgenossen nicht nöthig hat, kauft ihm gewisz nichts von seinen vorräthen ab. Lotz revision 1, 113 ; sie ( die gewerbeverfassung ) war ... eine leere form geworden, welche den ... gewerbsgenossen nur lästig ... war. Hoffmann leh…