Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewährerin f.
gewährerin , f. , movierte form zum masc. des nomen agentis, sie ist in den beiden bedeutungen belegt, die oben ( sp. 4855. 4856) an diesem unterschieden wurden. 1 1) mit activer ausprägung der verbalbedeutung: du bist unser vorspreche in unserm herzen und unser gewererinne in gotes herzen. mönch von Heilsbronn, buch der 7 grade 17 Merzdorf. vgl. Lexer nachtrag 208 . 2 2) mit passiver ausprägung: ob aber der verderbte eine hausfrau hinter ihm verliesze, der ihre morgengabe oder heurathsgut nicht entrichtet wäre, die soll von solchem gut, so viel sie dessen weiset, erste gewährerin sein. protok…