Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
gestift
gestift
- ›Stift, auf einer Stiftung beruhende geistliche Einrichtung, Institution unterschiedlicher Art (wie Kloster, Kirche, Bistum)‹; im einzelnen dominant für ›Kollegium geistlicher Personen‹, für ›kirchlic
- ›Gabe, Geschenk (allgemein); jm. / einer Institution testamentarisch zugedachte Hinterlassenschaft‹; oft in religiösen Zusammenhängen, dann generell: ›als Stiftung gedachtes Geschenk Gottes, Heilsgesc
- ›Regelung, Abmachung, Vereinbarung persönlicher wie institutioneller und rechtlicher Art‹