Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
gestellen
gestellen
- ›etw. wohin stellen, aufstellen‹
- ›jn. (als Prozeßbeteiligten, oft als Bürger oder Zeugen) zum Erscheinen vor Gericht auffordern und zwingend dorthin bringen‹; auch: ›sich zur Rechtfertigung wo stellen‹
- ›etw. in seinem Fortgang oder seiner Fortdauer hindern, stillen, beruhigen, zum Aufhören bringen‹
- ›etw. ins Werk setzen, bewirken‹
- ›mit jm. / etw. auskommen, leben können‹.