Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
gestand
gestand
- ›Rückhalt, Beistand‹; vgl. gestehen 1 h.
- gestand tun ›Zeugnis über ein Vergehen ablegen‹; vgl. gestehen 1 i.
- gestand tun ›jm. etw. anerkennen (z. B. eine Dienstzeit)‹
- gestand tun ›geständig sein‹
- ›Umstand, für einen Zustand entscheidende Gegebenheit‹.
- ›Nest (z. B. von Falken)‹.