Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
gesprechen
gesprechen
- ›über eine Sprache (z. B. Deutsch), über Redefähigkeit verfügen; sprechen (als Redetätigkeit); etw. sagen, sprechen‹; ansatzweise spezialisiert in Richtung auf ›etw. vorhersagen‹; ›etw. erklären, vers
- ›etw. der Erhabenheit des Gegenstandes gemäß, adäquat, angemessen aussprechen, formulieren‹; semantisch als perfektive Variante zu sprechen auffaßbar (s. u. auch den Kommentar zum Schweiz. Id.); vielf
- ›rechtsrelevant sprechen, etw. erklären, das Rechtsfolgen hat‹: a) vom Richter: ›in bestimmter Weise urteilen‹; b) von Verfolgern: ›jm. etw. vorwerfen, jn. e. S. beschuldigen‹; c) vom Geschädigten: ›e