Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gesetzmäszig adj. und adv.
gesetzmäszig , adj. und adv. dem gesetze gemäsz, consentaneus legibus et statutis Stieler 2043 , mit der nebenform gesatzmäszig: ein schöne ordenliche und gesatzmäsige ( papst ) wahl. Fischart bienenk. (1581) 208 b ; gesetzmäszige wort, recht- und gesetzmäszig befehlen. Aler 923 b ; Isfandias hinterliesz keinen gesetzmäszigen thronfolger. Wieland 7, 100 ; freimüthige lustige und ernsthafte, jedoch vernunft- und gesetzmäszige gedanken oder monatsgespräche, von Chr. Thomas, Halle 1688 fg.; er hatte schon lang auf ein gesetzmäsziges oder wenigstens nicht widergesetzliches mittel gesonnen. Wieland…