Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
geschwistergit
geschwistergit
- ›Geschwister‹; angesprochen oft in besitz- und erbrechtlichen Zusammenhängen, deutlich seltener in Kontexten des täglichen familiären Zusammenlebens.
- wohl ›Schwester‹; Interpretation der Belege teils unsicher.
- ›in einem religiös begründeten Geschwisterverhältnis gedachte Personen (wie Menschen und Engel); Ordensschwestern‹.