Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
geschäftiger m.
geschäftiger , m. 1 1) der sein testament (geschäft II, 5) macht, testator Haltaus 682 , vgl. geschäfter 2, geschäftmacher: wo der geschäfftiger ichts umb gottes willen oder zu hail seiner seel insonderheit hett verschafft. reform. d. bair. landr. 1518 tit. 42, art. 2; noch in Oberdeutschland gebräuchlich Heynatz antibarb. 2, 39 . 2 2) testamentsvollstrecker, testamentarius, vergl. geschäftherr, -mann, -leute: so sölln die geschäfftiger das nach seiner ordnung, jrem vertrawen und glauben nach auszrichten und vollziehen. reform. d. bair. landr. 1518 a. a. o.; wir obgenannte testamentarii und ge…