Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gerichtszeit f.
gerichtszeit , f. zeit, tag und stunde der gerichtshaltung: gerichtszeit, dies judicialis Stieler 2621 ; eine ure na mittage zo gerichtzyt. weisth. 2, 643 ( von 1395), s. rechtsalterth. 2 813 fg.; ich verkünd und gebeüt dir zuo dem ersten, andern und dritten, das du morgen zu früer gerichtzeit alhie für peinlich gericht gefürt und erscheinen .. würdest. Tengler laiensp. 116 b ; richter, der zu rechter gerichtszeit an ort und stelle sich einfand. Musäus phys. reisen 4, 27 .