Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Gerichtskosten F.
Gerichtskosten, F. Pl., ›Abgaben die der Staat für die Inanspruchnahme der Ge- richte fordert‹, ›Aufwand für ein Gericht‹ 1400 Niederrhein, s. Gericht, Kosten, vgl. Planck 1839ff.
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DERW ▾Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Gerichtskosten, F. Pl., ›Abgaben die der Staat für die Inanspruchnahme der Ge- richte fordert‹, ›Aufwand für ein Gericht‹ 1400 Niederrhein, s. Gericht, Kosten, vgl. Planck 1839ff.
Lautwandel-Kette
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Adelung (1793–1801) · +2 Parallelbelege
Die Gerichtskosten , sing. inus. die Unkosten, welche durch gerichtliches Verfahren den Parteyen, oder einer derselben v…
Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Gerichtskosten ( Gerichtsgebühren, Sporteln ) sind die für die Tätigkeit der staatlichen Rechtspflege von den Beteiligte…
Pfälzisches Wb. · +1 Parallelbeleg
Gerichts-kosten Pl. : 'Gerichtsgebühren', -keschde [verbr.]. a. 1537: nicht mehr dann den ziemlichen atz 'Verpflegung', …
Deutsch-Ladinisch (Mischí)
Ge|richts|kos|ten pl. cosć de signoria m.pl. , spëises legales f.pl.
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Wortbildung
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Zerlegung von gerichtskosten 3 Komponenten
gerichtskosten setzt sich aus 3 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.
DERW
Gerichtskostenvorschuß, M., ›Vorschuß auf die Gerichtskosten‹, 19. Jh.?, s. Ge- richt, Kosten, Vorschuß