Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gerichtshandlung f.
gerichtshandlung , f. actio juridica, formula Aler 903 a : die gerichtshandlungen, urteilen, contract und was vor mir ( gerichtsschreiber ) gehandelt oder bewilliget wirdet. Tengler laienspiegel 5 a ; diese beiden gerichter, weilen sie in gerichts- und rechtshandlungen einander die hant bieten. tirol. weisth. 2, 187, 30; an der der strasze zugekehrten vorderwand ( des auf den andern drei seiten geschlossenen gerichtshauses ) gestatteten breite schauluken oder fenster, aus welchen vor der gerichtshandlung der fron heraussteigen muszte, dem davor versammelten volke freien und vollen einblick sow…