Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gerichtsbrief m.
gerichtsbrief , m. die über verhandlung und urtheil des gerichts abgefaszte urkunde, acta judicialia Stieler 240 : ain gericht-brief ertailt von erbergen ( ehrbaren ) leuten, di bei den rechten waren. monum. boica 2, 77 ( von 1436); wer im ( kläger ) deʒ ( über die einschreibung des geächteten in der statt auchtbuoch) ouch ainen gerichtzbriefe geben sülle. Augsb. stadtb. 269 M. (15. jahrh. ); 58 guldein für 2 keiserlich gerichtbrief in Heintzen Mullners ( der den rath beim kaiserl. kammergericht verklagt hatte ) erlangten rechten. Nürnb. stadtrechn. von 1460 in städtechr. 10, 398, 32; so sich …