Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gerichtsbeisitzer m.
gerichtsbeisitzer , m. beisitzender des gerichts, schöffe, in den früheren schöffengerichten zur fällung des urtheils: nachdem von demselben ( präses ) und den sämtlichen gerichtsbeisitzern alle gesichtszüge der hochnothpeinlichen delinquentenschaar in reife betrachtung waren gezogen worden. Musäus physiogn. reisen 4, 33. 53 ; in neuerer zeit als sachverständige zur begutachtung und mit stimmrecht, z. b. in handelsgerichten; in einzelnen ländern als überrest der alten zeit die bauern- oder gerichtsschöppen, die zur öffentlichen beglaubigung besonders wichtiger gerichtsverhandlungen zugezogen w…