Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gerichtsamt n.
gerichtsamt , n. 1 1) das richteramt, s. DWB gerichtamt . 2 2) die gerichtsbehörde, welche innerhalb eines kleineren bezirkes die rechtspflege ( niedere gerichtsbarkeit ) ausübt, amtsgericht. 3 3) das haus, in welchem die verhandlungen des amtsgerichts stattfinden und in dem der richter wohnt. 4 4) der bezirk, über welchen sich die gewalt des amtsgerichts erstreckt.