Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)
gerichtsactuar m.
gerichtsactuar , m. gerichtsbeamter, welcher die protokolle bei den gerichtsverhandlungen führt: ermeldter gerichtsactuarius ( hat ) den fisch-kasten und netze mit gewafneter hand hinweg und mit sich in die stadt genommen. Klingner dorf- und baurenrechte 4, 585 ( von 1749).