Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Genußschein M.
Genußschein, M. ›Wertpapier das unab- hängig von einer Mitgliedschaft einen An- spruch auf einen besonderen Vermögens- vorteil (Genußrecht) eingeräumt (z.B. An- teil an Reingewinn oder Liquidationserlös als Belohnung für Angestellte oder Entgelt für Öberlassung von Patenten)‹, 19. Jh.?, s. Genuß, Schein