Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
genoszsam adj.
genoszsam , adj. zu genosz, mhd. genôʒsam von den mitgliedern einer genôʒschaft in bezug auf ihre rechte als solche, ahd. kinôʒsam facundus ( merkwürdig, ginôʒsamôn, consociare ) Graff 2, 1127 . nhd. erloschen, doch ungenoszsam noch im 15. jh., schweiz.: ist auch dasz ein frauw .. ein ungenoszsamen man nimt .. weisth. 4, 273. aber als subst. in der Schweiz erhalten: gnossam, einwohner eines gemeindebezirks, auch theilhaber an einer genossame für benutzung von weiden u. ä. ( s. folg. ). Stalder 2, 243 . daher bei Klopstock, der das in der Schweiz gelernt hatte: am ausgange des kühlen thals lieg…