Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Gendarmen
Gendarmen (französ. Gens d'armes , schangdarm), ursprünglich Kriegsmänner, Bewaffnete, später der zu Pferde kämpfende Lehenadel, nach 1660 ein aus lauter Edelleuten bestehendes Garderegiment; seit 1791 ein für die Straßenpolizei errichtetes Corps (1 Brigade — 1 Unteroffizier und 4 Gemeine), das in den meisten andern Staaten nachgebildet wurde.