Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Gemischte Ehen
Gemischte Ehen , nennt man solche zwischen Personen verschiedenen Glaubensbekenntnisses, im engern Sinn zwischen Katholiken u. nichtkathol. Christen. Der Gedanke, daß zwischen Gatten eine so innige Lebensgemeinschaft wie zwischen Christus und der Kirche bestehen müsse, trieb sehr frühe zu Verboten der Ehe zwischen Christen u. Heiden sowie zwischen Christen und Juden. Aus der Verwerfung der Ehe mit Ketzern durch die trullanische Synode von Konstantinopel (672) entwickelte sich die heutige Praxis der griech. Kirche. In Rußland sind seit Peter d. G. gemischte Ehen erlaubt, aber die Kinder müssen …