Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gemeingeltend
gemeingeltend , von allgemeiner geltung: die wirkungen der geistesproducte sind für alle menschen, in allen zeitaltern und unter allen himmelsstrichen gemeingültig, wenn auch nicht immer gemeingeltend. Fichte phil. journ. 9, 292 , geltend von anerkannter geltung, gültig von geforderter.