Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Gemeindehaushalt
Gemeindehaushalt ist die Wirtschaft, welche die Gemeinde zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse führt, insbes. die Aufbringung und Verwaltung der für Deckung der Ausgaben erforderlichen Mittel ( Gemeindefinanzen ). Die Finanzgewalt der Gemeinden ist in den meisten Ländern durch gesetzliche Vorschriften und Staatsaufsicht mehr oder weniger beschränkt, und zwar, um eine gleichmäßige Durchführung allgemeiner öffentlicher Aufgaben herbeizuführen, dann zur Wahrung der finanziellen Interessen des Staates, indem Gemeinde- und Staatssteuern miteinander konkurrieren, ferner im Interesse der Steuerzahler (V…