Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Geitzig
Geitzig , -er, -ste, adj. et adv. von dem Hauptworte 3 Geitz, Geitz habend, in dessen sämmtlichen Bedeutungen. 1) In der ersten und zweyten, von einer jeden heftigen, besonders unordentlichen Begierde. So heißt im Oberdeutschen ein geitziger Wolf so viel als ein gieriger oder freßbegieriger Wolf. Im Hochdeutschen ist es in dieser weitern Bedeutung nur noch in der höhern Schreibart üblich. Geitzig nach Ehre, nach Ruhm. Eitler Ehre geitzig seyn, Gal. 5, 26. Es trinken die Felder Geitzig das segnende Licht, das so wohlthätig sich ausgießt, Zach. Da wollt ich am murmelnden Bach von Freuden berausc…