Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Geheimer Rat
Geheimer Rat hieß in den deutschen landesherrlichen Gebieten früher ein Kollegium von Räten ( Geheimes Ratskollegium, Geheimes Konseil, Staatsrat ), das unmittelbar unter dem Fürsten stand und meist unter dessen Vorsitz über die wichtigsten Landesangelegenheiten beriet. Aus dem Geheimen Rat bildeten sich seit Ende des 17. Jahrh. die Ministerien heraus, ursprünglich meist in der Form eines Ausschusses des Geheimen Rats (Geheimes Kabinett, geheime Konferenz, Kabinettsminister, Konferenzminister). Hierdurch wurde der Geheime Rat allmählich aus den laufenden Geschäften verdrängt. Mit der Entwickel…