Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Gegenseitigkeit F.
Gegenseitigkeit, F. ›wechselseitiges Ge- genüberstehen zweier Personen oder Mo- mente, (im Völkerrecht) Ausrichtung des eigenen Verhalten eines Staates auf das Verhalten eines anderen Staates in einer bestimmten Angelegenheit‹, 19. Jh.?, Lüt. lat. reciprocitas, F., ›Wechselseitigkeit‹, s. gegenseitig, heit, vgl. Ullmann 1893