Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gegenprobe f.
gegenprobe , f. 1 1) gegenseitige probe, prüfung die von einem andern oder von einer andern seite her vorgenommen wird: böse bücher tügen auch, guten zu der gegen-probe; finstres macht, dasz desto mehr jederman das lichte lobe. Logau 2, 7, 95 ; das experiment einer gegenprobe der wahrheit des resultates. Kant 2, 20 . die gegenprobe beim rechnen, zählen, meist doch kurz probe. bei abstimmungen ( vgl. gegenmehr ), franz. contreépreuve. 2 2) probe zur prüfung einer probe, im hüttenwesen beim probieren des gehalts, s. Adelung, genauer das bergwerkslex. 240 b . schon im 16. jahrh.: das gewissen ...…