Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Gefrierschnitte
Gefrierschnitte sind Durchschnitte des menschlichen oder tierischen Körpers, die nach Gefrieren desselben oder einzelner Teile mit Säge und Messer, bez. bei kleinern Teilen und Organen mit einem besondern Instrument ( Gefriermikrotom ) angefertigt und wohl zur Erkennung der gegenseitigen Lage der Organe, wie auch deren krankhafter Veränderung und mikroskopischer Beschaffenheit, besonders in der Anatomie, pathologischen Anatomie und Chirurgie benutzt werden. Man läßt die Leichen unter Anwendung von Kältegemischen oder natürlicher Winterkälte gefrieren, zersägt oder zerschneidet sie, übergießt d…