Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
gefallen
gefallen
- ›fallen, niederfallen, zu Boden fallen, stürzen‹; auch bildl. und ütr.; häufig mit präpositionalem Anschluss, dann meist ütr.: an jn. / etw. g. ›an jn. / etw. geraten, jn. befallen‹; auf jn. / etw. g.
- ›geboren, zur Welt gebracht werden (bes. von Tieren), hervorgebracht werden‹.
- ›eintreten, geschehen, vorkommen, stattfinden, sich ergeben (von Ereignissen, Geschehnissen, Vorgängen)‹.
- ›jm. zufallen, zuteil werden (von Einkünften, Zinsen, Steuern, Zahlungen, Herrschafts- und Einflussgebieten)‹; auch mit präpositionalem Anschluss (an, auf), bei dem der Empfänger der Zahlungen, des Er
- ›anfallen, einkommen, fällig sein/werden (von Bußen, Gebühren, Schulden, Zinsen)‹.
- ›(jm.) gefallen, zusagen, behagen‹; vereinzelt ohne Ergänzung, meist mit Dat. d. P.
- phras.: sich etw. gefallen lassen ›etw. hinnehmen, akzeptieren, sich etw. gefallen lassen‹.