Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
geehrt part.
geehrt , part. praet. zu ehren, auch 1 1) adjectivisch, z. b. im superl. als höfliche anrede, schon im 17. jh.: geehrteste jungfer, ich werde u. s. w. Köhlers kunst üb. alle k. 97, 11 ; mein hochgeehrter herr künstler. 96, 23. 2 2) auch als subst., die geehrten, die angesehenen, honoratioren ( eigentlich geehrteren ): zu dem schätzbaren, was die bürgerlichen sitten in kleinen städten haben, gehöret die sorgfalt der geehrten darinnen, ihre kinder nicht zu verzärteln. Cramer Gellerts leben s. 8 ( Gellerts schr. 1839 10, 181 ).