Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Gartenblumen
Gartenblumen , blühende Gewächse und im weitern Sinn alle kleinern Pflanzen, die zur Zierde dienen, wohl auch die nicht blühenden sogen. Blattpflanzen (s. d.). G. werden im Freien oder mit Hilfe von Treibkasten zum Bedarf für den Garten, auch in Gewächshäusern für den freien Garten und die Glashäuser gezogen. Die im Freien gezogenen Blumen sind Stauden (ausdauernde, perennierende Pflanzen) oder ein- und zweijährige. Stauden werden durch Zerteilen, Ableger, Stecklinge, Pfropfen etc., auch aus Samen gezogen, ein- und zweijährige meist aus Samen. Die einjährigen heißen gewöhnlich Sommergewächse .…