Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Gajus
Gajus , röm. Rechtsgelehrter im 2. Jahrh. n. Chr., Verfasser der „ Institutiones ”, eines Lehrbuches, das den „ Institutiones ” des Corpus juris civilis zu Grunde liegt. Das vollständige Exemplar wurde von Niebuhr 1816 zu Verona aufgefunden u. zuletzt von Böcking (3. Aufl. Bonn 1850) herausgegeben.