Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
futtelgeld n.
futtelgeld , n. in der ehemaligen grafschaft Schaumburg in Westfalen ein geld, das der landesherr den mädchen verabreichen liesz, die sich nach hergebrachter landessitte am fastnachtsabend zum futteln ( s. futteln n. ) bei ihm einfanden. es war, wie es scheint, gleichsam ein lösen dasz sie ihn nicht mit frischen schwanken ruthen auf die waden schlugen. Landau bringt hierüber in der zeitschrift des vereins für hessische gesch. 2, 278 f. aus rechnungen des schaumburgischen gesammtarchivs zu Bückeburg bei: 1585 am 23. februar ( fastnachtsabend war den 21. febr. ) m. g. hern zum haus Berge bei ( m…